Niederlassungen

Niederlassungen ausländischer Gesellschaften

Ausländische Gesellschaften können in Rumänien eine Tochtergesellschaft gründen oder eine
Niederlassung oder Repräsentanz eröffnen.
Tochtergesellschaften und Niederlassungen müssen im Handelsregister eingetragen werden.
Niederlassungen müssen ihren Sitz in Rumänien haben. Diese können nur Aktivitäten im Rahmen des Tätigkeitsgegenstandes ihrer Muttergesellschaft ausüben.
Die Repräsentanz muss beim Amt für Außenbeziehungen angemeldet werden. Zusätzlich ist eine Genehmigung durch dieses Amt erforderlich.

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