Firmengründungen, Niederlassungsgründungen

Die ausländischen Investoren werden rechtlich wie die rumänischen Investoren behandelt, d.h. sie unterliegen denselben rechtlichen Regelungen wie die einheimische Investoren. Es gibt keine Beschränkungen im Vergleich zu den rumänischen Investoren. Das rumänische Recht welches weitesgehend dem EU Recht angepasst ist, gewährleistet Schutz vor Enteignung und Verstaatlichung.

Ausländische Unternehmer haben die Möglichkeit ein komplett neues Unternehmen oder eine rechtlich unselbständige Niederlassung / Repräsentanz zu gründen.

firmengründung

Es gibt auch die Möglichkeit eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft (Filiale) zu gründen.

Obwohl es in Rumänien 5 verschiedene Unternehmensformen gibt, hat sich in der Praxis die  Unternehmensgründung in Form einer S.R.L. durchgesetzt. Diese entspricht in Ihren Grundzügen der deutschen GmbH. Erst mit Eintragung im Handelsregister (Registrul Comertului), erlangen die Gesellschaften Ihre Rechtsfähigkeit.

Wir erledigen für Sie die juristischen Gründungsformalitäten, egal welche Gesellschaftsform Sie  wünschen.

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Darüber hinaus, unterstützen wir Sie auf Wunsch wie folgt:
– Standortssuche. Eine unserer Stärken ist der gute Kontakt zu den örtlichen Verwaltungen in Rumänien, welche für Auslandsinvestitionen ein offenes Ohr haben und diese kräftig unterstützen.
– Suche geeigneter Büroräume, Produktionshallen usw.
– Einrichtung der Büroinfrastruktur: Telekommunikation, Büroausstattung usw.
– Eintragungen in verschiedenen rumänischen Verzeichnissen, Gelbe Seiten usw.
– Diverse Behördengänge, Anmeldungen, Einholung eventueller zusätzlicher Genehmigungen.

Weiterführende Links: Gesellschafstformen in Rumänien, Gründungsformalitäten, Preise Firmengründungen.

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