Europäische Landwirtschaftsfonds

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für für die Entwicklung des ländlichen Raumes

Aufgaben und Bereiche

Alle von der EU unterstützten Maßnahmen der ländlichen Entwicklung werden ab 2007 im Unterschied zur abgelaufenen Periode nur noch aus einer Quelle, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER) finanziert.

Folgende 3 Bereiche werden gefördert:
1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
2. Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
3. Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum

Für Rumänien stehen zwischen 2007 und 2013, 8.022 Millionen Euro als Unterstützung für die Entwicklung des ländlichen Raums, zur Verfügung. Quelle: Europäische Kommission.

Finanzierungsschwerpunkte

1. Um die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Fortstwirtschaft zu realisieren, werden folgende Maßnahmen unterstützt:
– Berufsbildung- und Informationsmaßnahmen
– Niederlassung von Junglandwirte
– Vorruhestand von Landwirten und landwirtschaftlichen Arbeitnehmern
– Inanspruchnahme von Beratungsdienste durch Landwirte und Waldbesitzer
– Aufbau von Betriebsführung-, Vertretungs- und Beratungsdienste für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe
– Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe
– Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse
– Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder
– Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte
– Verbesserung der Infrastruktur
– Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotentials
– Unterstützung der Landwirte bei der Anpassung an anspruchsvolle Normen, die auf Gemeinschaftsvorschriften beruhen
– Unterstützung von Landwirte die sich an Lebensqualitätsregelungen beteiligen
– Unterstützung von Erzeugergemeinschaften bei Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Erzeugnisse, die unter Lebensmittelqualitätsregelungen fallen
– Unterstützung für die Gründung von Erzeugergemeinschaften

2. Um die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft zu unterstützen, werden folgende Maßnahmen gefördert:
– Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirte in Berggebieten
– Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind
– Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen
– Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen
– Beihilfe für nichtproduktive Investitionen
– Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen
– Ersteinrichtung von Agrarforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen
– Erstaufforstung nicht landwirtschaftlicher Flächen

3. Um die Diversifizierenung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum zu realisieren, werden folgende Maßnahmen unterstützt:
– Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten
– Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Förderung der Unternehmensgeistes
– Förderung des Fremdenverkehrs
– Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
– Dorferneuerung und -entwicklung
– Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes


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