Änderung der Umsatzgrenze für die Einstufung als „Microunternehmen“

Rumänische Unternehmen welche einen Umsatz von bis zu 100.000 EUR im Jahr erreichten, galten als „Microunternehmen“ und wurden mit 3% des Umsatzes versteuert. Ab zwei fest beschäftigte Mitarbeiter, gab es eine Reduzierung auf 1% des Umsatzes.

Ab dem 01.02.2017 wird diese Grenze auf 500.000 EUR pro Jahr erhöht. Unternehmen welche im Jahr 2016 einen Umsatz von bis zu 500.000 EUR hatten, werden ab  dem 01.02.2017 als „Microunternehmen“ versteuert.

Es genügt lediglich ein fester Mitarbeiter um die Reduzierung auf 1% des Umsatzes zu bekommen.

Die Bedingung dass maximal 20% des Umsatzes aus Beratertätigkeiten generiert werden dürfen um als „Microunternehmen“ eingestuft werden zu können, bleibt weiterhin bestehen.

Quelle: Eilverordnung O.U.G nr.3/2017

 Fazit: für viele Unternehmen deren Jahresumsatz unter 500.000 EUR liegt bedeutet dieses eine interessante Steuersenkung. Für Unternehmen welche eine kleine Gewinnspanne haben, könnte diese Art von Besteuerung Nachteile mit sich bringen, die 16% Gewinnsteuer wäre in solchen Fällen vorteilhafter gewesen.

Datum: 31.01.2017

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