Ab 2017 werden in Rumänien 5,5% Krankenkassenbeiträge auch für folgende Einkommen erhoben:

  • aus Dividende
  • aus Zinsen
  • Finanztitel, Aktien, Derivate
  • Goldanlagen
  • Einkommen aus Firmenerlöse

Der Höchstbeitrag ist der Beitrag für 5 durchschnittliche Bruttolöhne in Rumänien.
Beispiel: Durschnitt-Bruttolohn September 2016: 2898 RON.

Ausländische Staatsbürger welche diese Arten von Einkommen in Rumänien erzielen, können von diesen Krankenkassenbeiträge befreit werden indem Sie beim rumänischen Finanzamt den Nachweis einer ausländischen Wohnsitzes und einer ausländischen Krankenversicherung vorlegen.

Datum: 14.12.2016

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