Durch das Steuergesetz Nr. 227/2015 werden folgende Änderungen bzgl. der rumänischen Mehrwertsteuer beschlossen:

  1. Ab dem 01.01.2016 beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 20% anstatt 24%.
  1. Für Gebäude und Grundstücke wird das Reverse Charge Verfahren angewendet.
  1. Bis zum 31.12.2018 wird das Reverse Charge Verfahren auch für Mobiltelefone, PCs Tabletts und Spielkonsolen eingeführt.
  1. Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt weiterhin bis zu einem Umsatz von 220.000 Lei.
  1. Für Schulbücher, Bücher, Zeitungen und für den Eintritt in Museen, Schlösser usw. gilt ein Mehrwertsteuersatz von 5%.
  1. Für Sportevents gilt ein Mehrwertsteuersatz von 5% anstatt 9%.
  1. Für den Kauf von Sozialwohnungen wird eine Obergrenze von 450.000 Lei anstatt 380.000 Lei festgelegt, für die ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5% gilt.
  1. Es werden diverse Änderungen bzgl. des Verkaufs neuer Immobilien eingeführt.
  1. Genauere Angaben bzgl. der Löschung aus dem Register der Innergemeinschaftlichen Operateure (EU-UStID).
  1. Die Vorsteuer für Fahrzeuge welche nicht exklusiv für Unternehmenszwecke verwendet werden, ist weiterhin lediglich zu 50% abzugsfähig.
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