Gute Nachrichten für alle, die durch Fördergelder,  private Stipendien oder Mäzenatentum verschiedene Aktionen, Vereine oder Personen unterstützen möchten.

Im rumänischen Amtsblatt Nr. 625 wurde das Gesetz 156/2019 für die Änderung des Art.25,  Abs. 4, Buchstabe i,  des Gesetzes Nr. 227/2015 in Bezug der Abgabenordnung veröffentlicht.

Dieses Gesetz ändert die steuerliche Behandlung von Förderung- / Mäzenatentum  und privaten Stipendienkosten.

Durch das neue Gesezt ändert sich der Prozentsatz in Bezug auf Förderungen von 0,5% auf 0,75%.

Somit können die Unternehmen, die Gewinnsteuern zahlen, ab dem 29. Juli 2019 einen Betrag in Höhe des Mindestwertes zwischen den folgenden beiden Werten von der Gewinnsteuer absetzen – gemäß Artikel 25 Absatz 4 Buchstabe i des Gesetzes 227/2019:

  1. der berechnete Wert durch Anwendung von 0,75% des Umsatzes;
  2. der berechnete Wert durch Anwendung von 20% der fälligen Einkommensteuer

Quelle: www.fiscalitatea.ro

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