Gute Nachrichten für alle, die durch Fördergelder, private Stipendien oder Mäzenatentum verschiedene Aktionen, Vereine oder Personen unterstützen möchten.
Im rumänischen Amtsblatt Nr. 625 wurde das Gesetz 156/2019 für die Änderung des Art.25, Abs. 4, Buchstabe i, des Gesetzes Nr. 227/2015 in Bezug der Abgabenordnung veröffentlicht.
Dieses Gesetz ändert die steuerliche Behandlung von Förderung- / Mäzenatentum und privaten Stipendienkosten.
Durch das neue Gesezt ändert sich der Prozentsatz in Bezug auf Förderungen von 0,5% auf 0,75%.
Somit können die Unternehmen, die Gewinnsteuern zahlen, ab dem 29. Juli 2019 einen Betrag in Höhe des Mindestwertes zwischen den folgenden beiden Werten von der Gewinnsteuer absetzen – gemäß Artikel 25 Absatz 4 Buchstabe i des Gesetzes 227/2019:
- der berechnete Wert durch Anwendung von 0,75% des Umsatzes;
- der berechnete Wert durch Anwendung von 20% der fälligen Einkommensteuer
Quelle: www.fiscalitatea.ro