MINDESTLOHN 2019

 In der Regierungssitzung vom 07.12.2018 wurde der Regierungsbeschluss mit der Nr. 937/2018 beschlossen welcher eine Erhöhung  des Mindestlohns ab dem 1 Januar 2019 festlegt.

Der Mindestlohn wird 2.080 Lei betragen, für eine Vollzeitbeschäftigung von 167,33 Stunden, durchschnittlich, pro Monat. Entspricht 12,43 Lei/Stunden. Hier sind keine Zuschläge und sonstige Zuschüsse beinhaltet.

Für Angestellte deren Arbeitsstelle einen Hochschulabschluss erfordert und die mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einer Position, die ein Hochschulabschluss erfordert, nachweisen, beträgt der Mindestlohn 2.350 Lei.

Kommentar:
Die Unternehmen müssten ihre Stellenbezeichnungen prüfen und eventuell anpassen. Es kommt ggf. eine zusätzliche Bürokratie in manchen Fällen zustande, da Nachweise gefordert werden müssen um den richtigen Mindestlohn zu errechnen.

Anderseits liegen die Löhne im Bereich der Stellen mit erforderlichem Hochschulabschluss meistens über den Mindestlohn, d.h. solche Fälle werden in der Praxis eher selten vorkommen.

Wenn ein Angestellter einen Hochschulabschluss hat, bedeutet dieses nicht unmittelbar, dass der Mindestlohn von 2.350 Lei verwendet werden muss. Wichtig ist die Stellenbezeichnung und die Erfahrung von mindestens 1 Jahr in einer solcher Position. Wenn die Stelle  keinen Hochschulabschluss erfordert, dann muss  der erhöhte Mindestlohn nicht ausgezahlt werden. Die Anforderungen für jede Stelle ist in der COR Liste prüfbar, diese Liste beinhaltet alle rumänischen Stellenbezeichnungen.

WICHTIG

Dort wo  Änderungen des Lohnes,  aufgrund  dieser Bestimmungen notwendig sind, müssen diese bis spätestens am 31.12.2018 durchgeführt werden und im REVISAL System des Arbeitsamtes mitgeteilt werden.

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