Rumänien erleichtert die Einreise und die Arbeitserlaubnis für ausländische Bürger

Anfang November dieses Jahres wurde das Gesetz 247/2018 veröffentlicht, dass eine Reihe von  Änderungen zum Arbeits-und Wohnrecht ausländischer Bürger in Rumänien vorsieht.

Die wichtigste Änderung ist die Senkung des Mindestlohns für Ausländer. So können ausländische Staatsbürger derzeit ähnlich wie rumänische Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Gehaltes beschäftigt werden, das dem Mindestlohn entspricht.

Auch bei den Lohnkosten wurde der Mindestlohn für hochqualifizierte Arbeitskräfte von vier auf zwei Brutto-Durchschnittslöhne gesenkt.

Eine weitere Änderung, sieht Senkungen der Kosten für Unternehmer vor,  die ausländische Bürger beschäftigt. Somit werden die Gebühren für den Erhalt der Arbeitserlaubnisse zur Hälfte gesenkt.

Aus der Perspektive des Verfahrens zur Erteilung der Arbeitserlaubnisse  wurde die Verpflichtung zur Erteilung einer amtlichen Bescheinigung des Arbeitgebers durch das Bildungsministerium abgeschafft.

Gleichzeitig wird mit dem Gesetz 247/2018 die europäische Richtlinie zur Festlegung der Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern für Forschung, Bildung, Berufsbildung, Freiwilligendienste, Austauschprogramme  für Schüler / Pädagogen und Au-Pair-Kinder denen der Europäischen Union angepasst.

Alle diese Maßnahmen zeigen, dass die Behörden der dringenden Notwendigkeit gegenüberstehen, dem Wirtschaftsumfeld  eine Erleichterung dieser Anstellungsprozesse zu ermöglichen.

Die wichtigsten positiven Auswirkungen für die Arbeitgeber in Rumänien sind natürlich der beträchtliche Rückgang der Lohnanforderungen und die impliziten Einstellungskosten, da in vielen Bereichen lokale Arbeitskräfte fehlen.

Die Einstellung oder Entsednung eines ausländischen Bürgers in Rumänien ist langwierig und kann über einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten oder mehr verlängert werden (ähnlich wie in anderen Mitgliedstaaten). Gleichzeitig ist die Zahl der Ausländer, die in Rumänien beschäftigt werden können, begrenzt, während viele der EU-Mitgliedstaaten eine solche Grenze nicht haben.

Das Wirtschaftsumfeld  hat die Abschaffung der Quoten  gefordert, da es an Arbeitskräften mangelt, aber es bleibt abzuwarten, ob eine solche Änderung in naher Zukunft in Rumänien eingeführt wird.

Abschließend ist es offensichtlich, dass die rumänischen Behörden Bedenken hinsichtlich der Anforderungen desWirtscchaftsumfeldes  haben.

Es ist zu erwarten, dass sich der Einwanderungsprozess ausländischer Bürger weiter ändert, es ist jedoch auch klar, dass Entscheidungen nur nach einer detaillierten Analyse aller beteiligten Akteure getroffen werden können, so dass geeignete Maßnahmen auch in Bezug auf Verordnungen festgelegt werden aus anderen europäischen Ländern.

Quelle: Gesetz 247/2018

 

Aktuelle Nachrichten
Letzte Beiträge