Gemäß dem Regierungsbeschlusses 714/2018, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 707 vom 18.09.2018 erhalten die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, welche im Inland auf Geschäftsreise sind, Reisespesen in Höhe von 20 RON/Tag.

Für die Mitarbeiter von privaten Unternehmen sind die Reisespesen steuer- und beitragspflichtig wenn diese 2,5 des o.g. Spesensatzes für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes übersteigen.

Unter diesen Umständen steigt die maximale Grenze der steuerfreien Reisespesen im Inland von 42,5 RON auf 50 RON  (2,5 x 20 lei) ab dem 01.01.2019.

Die Reisespesen für Inlanddienstreisen werden bis zu der Obergrenze von 42,5 RON für das Jahr 2018 und von 50 RON ab dem 1. Januar 2019 steuer- und beitragsfrei.

Reisespesen können nur Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag oder Geschäftsführer erhalten.

Wir empfehlen Ihnen, die Höhe der Spesen aufgrund interner Firmenbeschlüsse zu bestimmen. Um den Beweis der Geschäftsreise zu erbringen, wird ein Reisebeleg ausgefüllt, mit dem Abreise- und Ankunftsdatum.

Der Regierungsbeschluss 714/2018 sieht einige Regelungen vor, die für die Öffentlichen Behörden gelten, die aber auch vom privaten Wirtschaftsbereich als Empfehlung benutzt werden.

  • Die Reisespesen werden nur dann ausgezahlt, wenn die Dauer der Geschäftreise mindestens 12 Stunden beträgt (im Falle eines einzigen Reisetages) oder wenn der letzte Reisetag länger als 12 Stunden dauert, im Falle einer Geschäftsreise die länger als einen Tag dauert
  • Die Anzahl der Kalendertage in denen sich eine Person auf Geschäftsreise befindet wird beginnend vom Abreisedatum und Abreisezeit bis zum Ankunftsdatum und Ankunftszeit kalkuliert. Ein Geschäftsreistag wird in Betracht gezogen für alle 24 Stunden die der Mitarbeiter unterwegs ist.
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