Laut OUG nr.28/1999 und spätere Aktualisierungen, müssen die Händler  die im Einzelhandel Zahlungen in Bar oder mit Kredit-/Debitkarten anbieten, elektronische Fiskalkassen verwenden. Das gilt auch für Dienstleistungen, die dem Verbraucher angeboten werden.

Beginnend mit dem 01.11.2018 müssen die alten Kassen mit den neuen, vom Gesetz geforderten Fiskalkassen ersetzt werden müssen. Neue Fiskalkassen haben die Möglichkeit, eine XML-Datei zu generieren, die monatlich (bis zum 20. des Folgemonats) beim Finanzamt eingereicht  werden müssen. Beim Finanzamt wird eine Erklärung eingereicht, sowohl für die benutzten registrierten Kassen des Vormonates als auch für die nicht in Nutzung geratenen Kassen (falls zutreffend)

Falls Sie dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, ist ab dem 01.11.2018 mit folgendes zu rechnen:

  • Geldstrafe in Höhe von 8.000 bis 10.000 lei
  • Beschlagnahmung der Beträge
  • Sperrung der Aktivität

Wer reicht diese Erklärung beim Finanzamt ein?
Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Sie persönlich, unter der Anleitung des Fiskalkassenhändlers von dem Sie die Kassen beziehen. (Dafür benötigen Sie ein digitales Zertifikat. Die Erklärung kann nur online eingereicht werden.)
  2. Die zugelassenen Händler von Fiskalkassen im Rahmen der Serviceverträge (dieses setzt ggf. zusätzliche Kosten voraus, abhängig vom Anbieter)
  3. Ihr Buchhaltungsbüro.
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