Kleinstunternehmen können nicht mehr jede Spende absetzen
Unternehmen die einen gemeinnützigen Verein oder Kirchen unterstützen, können die Spende nur dann steuerlich absetzen, wenn der Verein oder die Kirche soziale Dienstleister sind, bei der mindestens eine lizenzierte soziale Dienstleistung beglaubigt ist. Die Spendenbeiträge werden bis höchstens 20% der Einkommensteuer für Kleinstunternehmen abgesetzt, die für das Quartal fällig sind, in dem die Kosten entstanden sind. Spenden an alle anderen gemeinnützigen Vereine ohne soziale Dienstleister können nicht mehr abgesetzt werden.
Kleinstunternehmen, die Sponsoren sind, müssen beim Finanzamt eine Erklärung einreichen mit der Informationen über die unterstützten Vereine oder Kirchen, für das Jahr, in dem sie die entsprechenden Ausgaben getätigt haben, sowie für das Jahr in dem sie die Spendenbeträge beim Finanzamt melden.
Datum: 06.08.2018