Durch die Regierungsverordnung Nr. 905/2017 wird die Frist für die Anmeldung der Gehaltsänderungen ins elektronische System des Arbeitsamtes (REVISAL) ausnahmsweise auf den 31.08.2018 verschoben.

Bis jetzt musste man diese Änderungen vor dem Inkrafttreten melden.

Nach dem 31.08.2018 beträgt die Frist für die Anmeldungen der Gehaltsänderungen 20 Tage ab Datum der Inkrafttretung.

Quelle: HG Nr. 905/14.12.2017
Datum: 22.12.2017

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