Mit dem am 07.07.2015 im Amtsblatt veröffentlichten Regelungen, werden folgende wichtige Änderungen und Hinweise im Steuerrecht rechtskräftig:

Scheinselbstständigkeit
Demnach ist eine Tätigkeit nicht als Scheinselbstständigkeit einzustufen wenn vier der sieben folgenden Merkmale gleichzeitig eintreffen:
1) Die selbständige Person kann selbst entscheiden wie die Tätigkeit ausgeübt wird, wo und wie lange.
2) Die selbständige Person hat die Freiheit um gleichzeitig für mehrere Kunden aktiv zu sein.
3) Die Risiken werden selbst getragen.
4) Je nach Tätigkeit wird diese durch eigene intelektuelle Leistungen oder eigene Einsätze ausgeführt.
5) Die selbständige Person ist Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder anderen beruflichen Organisation.
6) Die selbständige Person hat die Freiheit die Leistungen auch mit Hilfe von eigene Angestellte oder durch Zusammenarbeit mit Dritte im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durchzuführen.

Ermäßigte MwSt. von 9%
Die Catering- Gastronomie- sowie die Anbieter von Tourismusdienstleistungen zahlen auch zukünftig eine ermäßigte MwSt. von 9%

Kleine Bierproduzenzen weiterhin unterstützt
Die kleine Bierbrauereien die unter 200.000 hl/Jahr produzieren, zahlen weiterhin eine kleinere Alkoholsteuer.

Datum: 20.07.2015

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