Wichtige Gesetzesänderung ab Februar 2013:

Ein rumänisches Unternehmen welches folgende Kriterien zum 31 Dezember des Vorjahres erfüllt, wird als Microunternehmen eingestuft:

a)      Erzielt Einnahmen, die nicht aus Bankgeschäfte, Versicherungsgeschäfte, Kapitalgeschäfte, Gewinspielgeschäfte, Beratatungs- und Managementtätigkeiten

b)      Die Einnahmen liegen unter 65.000 Euro

c)       Stammkapital ist nicht staatlich oder gehört nicht den Gemeinden

Alle Unternehmen welche zum 31.12.2012 alle diese Kriterien erfüllen zahlen beginnend mit dem 01.02.2013 die Microunternehmen-Steuer.
Die Microunternehmen-Steuer beträgt 3% und wird auf die Einnahmen des Unternehmens berechnet.

Unternehmen die mehr als 65.000 Euro Einnahmen in einem Steuerjahr erzielen, werden Gewinnsteuern zahlen müssen.

Die Zahlung der Gewinnsteuer ist ab dem Quartal fällig, in dem die 65.000 Euro überschritten wurden. Dieses muss zu diesem Zeitpunkt der Finanzbehörde mitgeteilt werden.

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