Die Einstellung von Arbeitslosen wird zukünftig gefördert:

Es wurden zwei staatliche Hilfsprogramme beschlossen, eines in Höhe von 24 Millionen Euro für die Beschäftigung in ländlichen Gebieten und 17,5 Millionen Euro als finanzielle Unterstützung für Arbeitslosen und Menschen mit Behinderungen. Eine Voraussetzung ist, dass die offene Stellen nicht durch Entlassungen beschaffen werden.

Einen Antrag für Finanzierung dürfen sowohl KMU’s als auch Großunternehmen stellen. Um EU-Gelder zu bekommen sollte das Unternehmen nicht in Insolvenzverfahren oder Liquidation sein, keine Schulden gegenüber dem Staat haben. Der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft darf nicht des Betrugs für schuldig befunden wurden, für Korruption oder andere illegale Aktivitäten.
Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen in eine oder mehrere Tranchen.

Datum: 07.06.2010
Quelle
: Capital

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